Mehr Arzneimittelsicherheit,
weniger Info-Recherche.
Der E-Medikationsplan ermöglicht die Speicherung von Medikationsdaten und relevanten Informationen rund um eingesetzte Arzneimittel direkt auf der Gesundheitskarte. Er dient allen am Medikationsprozess beteiligten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und medizinischem/ pharmazeutischen Personal als zentrale Datenquelle.
Durch den Zugriff auf die relevanten Arzneimittelinformationen kann die Therapiesicherheit entscheidend verbessert werden, gleichzeitig werden Risiken durch unsachgemäßen Arzneieinsatz minimiert. Der E-Medikationsplan informiert schnell und umfassend über die aktuelle Medikation, Medikationshistorie, Allergien und Unverträglichkeiten.
Wichtige Infos zum eMedikationsplan:
Der E-Medikationsplan ist die sinnvolle Ergänzung des elektronischen Notfalldaten-Managements und der elektronischen Patientenakte. Durch die zentrale Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte werden alle wichtigen Informationen gebündelt.
Der Medikationsplan sollte alle aktuell verordneten und anzuwendenden Arzneimittel, selbst erworbenen (OTC) und/oder ergänzend eingenommenen Arznei- sowie Nahrungsergänzungsmittel enthalten. Ergänzend relevante historische Medikationsdaten.
Auch Apothekerinnen und Apothekern kann durch den E-Medikationsplan Einblick in die Medikationspläne gewährt werden, um so noch besser und gezielter beraten zu können – insbesondere im Hinblick auf rezeptfreie Medikamente.
Der E-Medikationsplan (eMP) dient dem optimierten Datenmanagement und Datenaustausch zwischen den Beteiligten am Medikationsprozess. Der bundeseinheitliche Medikationsplan in Papierform hat bislang lediglich den Patienten geholfen.
Medizinisches Fachpersonal sowie Apotheker haben die Pflicht, den eMP fortlaufend zu aktualisieren und im Hinblick auf die neuesten Medikamente zu ergänzen. Damit wird die Arzneimitteltherapiesicherheit sichergestellt.
Zur Nutzung des eMP ist ein eMP/AMTS-fähiger Konnektor erforderlich, dazu ein Praxisverwaltungssystem, eine Arzneimitteldatenbank sowie der elektronische Heilberufsausweis (HBA).
Jeder hat Anspruch, alles ist freiwillig.
Jeder Patient, der den E-Medikationsplan wünscht und Zugriff auf seine Daten gewährt, hat einen Anspruch darauf. Die elektronische Speicherung ist freiwillig und der Patient behält jederzeit den Anspruch auf die Papierversion. Somit ist die digitale Variante eine zusätzliche Option im Zeitalter der E-Gesundheit.