Ihr Zugang zur TI,
die SMC-B macht´s möglich.
Niedergelassene Privatpraxen haben mittlerweile die Möglichkeit, sich an die TI anzubinden. Die dafür erforderliche Secure Module Card B (SMC-B) für die Betriebsstätte wird von der gematik bereitgestellt. Der Antrag kann über ein spezielles Portal bei D-Trust, einer Tochter der Bundesdruckerei, gestellt werden. Voraussetzung für den Erhalt der SMC-B ist eine Bestätigung der zuständigen Ärztekammer über die privatärztliche Tätigkeit in eigener Praxis.
Mithilfe der SMC-B identifiziert sich die Praxis als berechtigte Institution für den Zugang zur TI und kann damit die TI-Anwendungen wie zum Beispiel eRezept und ePA sowie die sichere Übermittlung via KIM nutzen. Auch die seit Sommer 2024 verpflichtende Meldung an das Implantateregister Deutschland (IRD) wird mit dem TI-Zugang möglich.
Privatversicherte und die ePA.
Bei Privatversicherten können Ärzte vorliegende Dokumente in die ePA laden, wenn sie durch die privaten Krankenversicherungen Zugriff darauf haben. Zusätzlich müssen die Versicherten mit dem Einstellen einverstanden sein. Derzeit besteht hierzu jedoch keine Verpflichtung. Erste private Krankenversicherungen bieten die ePA bereits an, weitere planen eine zeitnahe Einführung. Informationen zum Online-Check-in für Privatversicherte finden Sie hier.