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ePA für alle Infos für Arztpraxen

Informationen zum ePA-Rollout

Auf Grund der vielfältigen Nachfragen im Support wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Start der „ePA für alle“ hier gebündelt zur Verfügung stellen.

Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte erhalten – es sei denn, sie widersprechen durch „opt-out“.

Zum 15. Januar 2025 geht die elektronische Patientenakte (ePA) offiziell zunächst in den definierten Modellregionen in Hamburg, Franken und NRW an den Start.

Nach der Erprobung – deren genauer Endtermin noch nicht bekannt ist aber mit mindestens 4 Wochen Erprobung gerechnet wird – und dem offiziellen Start für alle (Termin noch unbekannt) sind alle ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen verpflichtet, die elektronische Patientenakte von gesetzlich versicherten Patienten zu befüllen. Es sind bestimmte Informationen über die aktuelle Behandlung des Versicherten in die elektronische Patientenakte einzustellen (§ 347 Abs. 1 SGB V).  Patienten, aber auch die Krankenkassen können ebenso Daten einstellen.

Die Pflicht zur Information der Versicherten liegt generell bei den Krankenkassen. Die meisten Kassen haben ihre Versicherten hierzu auch – mehr oder weniger umfangreich – bereits angeschrieben.

Rollout bei medatixx:

  • Quartalsupdate 25.1 beinhaltet noch keine sichtbaren ePA-Funktionen!
  • selektiv bereitgestelltes Service-Patch voraussichtlich ab 13.01.2025 für Teilnehmer der Testregionen
  • Für Kunden außerhalb der Testregionen erfolgt das Update nach erfolgreicher Testphase in Abstimmung mit der gematik/BM (Datum derzeit unbekannt)

Weitere Informationsquellen finden Sie hier:

  • medatixx hat grundlegende Informationen zur „ePA für alle“ auf dip.medatixx.de für Sie aufbereitet.
  • Besonders legen wir Ihnen die eLearnings von medatixx ans Herz! Hier wurden erste Einblicke in die zukünftige Umsetzung in der Software in kurzen Videos bereitgestellt.
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Experten-Talk von medatixx finden Sie hier.
  • Die gematik hat ein Infopaket für Praxen, Apotheken und Kliniken erstellt. Es enthält Plakate, Flyer und Erklärvideos fürs Praxis-TV. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten verständlich über die Vorteile und Nutzung der ePA zu informieren. Pro Praxis können bis zu fünf Pakete kostenlos bestellt werden. Das Informationsangebot der gematik finden Sie hier.
  • Auch die KBV stellt gebündelt Informationen für Sie und Ihre Patienten auf der Seite der KBV zur Verfügung.

Das digitalen Anwendertreffen meet medatixx | ePA für alle live findet voraussichtlich im Februar statt, der genaue Termin steht noch aus. Die Ausgestaltung steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest, Sie erhalten aber Einblick in die Handhabung der Software. Eine vorhergehende Anmeldung / Registrierung ist nicht notwendig. Die Teilnahme ist direkt am Veranstaltungstag unter meet.medatixx.de möglich. Der Link wird vor der Veranstaltung ebenfalls auf meet.medatixx.de veröffentlicht.

Übrigens: Das Einpflegen von Informationen in Papierform, zum Beispiel alte Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der Praxen. Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente.

(Hinweis zu Privatversicherten: Bei Privatversicherten können Ärzte vorliegende Dokumente in die ePA laden, wenn sie durch die privaten Krankenversicherungen Zugriff darauf haben und die Versicherten mit dem Einstellen einverstanden sind. Eine Verpflichtung hierzu besteht derzeit jedoch nicht. Erste private Krankenversicherungen bieten die ePA bereits an, weitere planen eine zeitnahe Einführung. Informationen zum Online-Check-in für Privatversicherte finden Sie hier.)

Stand: 21.01.2025

Fahrplan für die ePA

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle Versicherten eingeführt, die durch opt-out nicht widersprochen haben. Gleichzeitig wird sie den Praxen in den Modellregionen zur Verfügung gestellt. Wenn die Tests in diesen Regionen erfolgreich verlaufen, wird die ePA nach der Testphase bundesweit für alle Praxen bereitgestellt.

Die ePA enthält eine Medikationsliste, in der die per eRezept verordneten und von Apotheken ausgegebenen Medikamente eines Patienten aufgelistet sind. Zusätzlich können Befunde und Berichte in der ePA als Dokumente gespeichert werden.

Der digitale Medikationsprozess vereint verschiedene Elemente wie die Medikationsliste (eML), den elektronischen Medikationsplan (eMP) und zusätzliche Informationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-rZI). Auch Medikamente, die Patienten selbst in der Apotheke gekauft haben (OTC – Over the Counter), können von der Apotheke über die Telematikinfrastruktur (TI) in die Medikationsliste aufgenommen werden. Auf diese Weise entsteht eine vollständige digitale Übersicht über alle eingenommenen Medikamente.

Mit der Einführung von ePA 3.1 wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, Daten für Forschungszwecke bereitzustellen.

Ab dem Jahr 2026 wird die elektronische Patientenakte (ePA) um eine Volltextsuche erweitert. Diese Funktion ermöglicht es, gezielt nach bestimmten Dokumenten zu suchen und sie schneller zu finden.

Zudem sollen die Medizinischen Informationsobjekte (MIOs) wie der elektronische Impfpass, der elektronische Mutterpass und das elektronische Kinder-Untersuchungsheft (eKinder-U-Heft) in die ePA integriert werden. Darüber hinaus sind weitere Funktionen geplant, um die ePA noch vielseitiger zu gestalten.