Papierlose Krankmldung,
lückenlose Dokumentation.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bietet Versicherten ebenso Vorteile wie Arztpraxen und Arbeitgebern: Die digitale Übermittlung vom Arzt an die gesetzliche Krankenkasse erfolgt in Echtzeit, Arbeitgeber können das Dokument mit allen relevanten Daten dann direkt dort abrufen.
Durch diesen elektronischen Prozess wird eine schnelle und fehlerfreie Dokumentation wie sowie ein optimaler Informationsaustausch möglich. Da die Übermittlung automatisch über die Telematikinfrastruktur (TI) erfolgt, können Patienten den Versand nicht mehr vergessen und alle Beteiligten sind lückenlos informiert.
Wichtige Infos zur eAU:
Unabhängig vom digitalen Prozess der eAU-Übermittlung haben Patienten die Pflicht, ihren Arbeitgeber über ihre Krankschreibung zu informieren. Durch diesen persönlichen Hinweis wird dann der Abruf der eAU durch die Arbeitgeber bei den Kassen eingeleitet.
Die eAU ist besonders wichtig für die korrekte Auszahlung von Krankengeld. Da alle Fehlzeiten zuverlässig und und ausnahmslos dokumentiert werden, kommen Abrechnungsfehler praktisch nicht mehr vor.
Digitaler ist einfach besser: Die übermittelten Daten erfassen stets den Namen des Versicherten, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, deren Feststellungsdatum, die Art der Meldung (Erst- oder Folgemeldung).
Damit auch die Versicherten ihre Krankzeiten stets im Überblick erfassen können, erhält jeder Patient auf Wunsch mit der Krankschreibung einen zusätzlichen Papier-Nachweis für seine eigenen Unterlagen. Das schafft Bewusstsein.
Die Übermittlung der von den Ärzten an die Kassen gemeldeten Informationen an die Arbeitgeber erfolgt über eine verschlüsselte Datenverbindung. Arbeitgeber dürfen die Daten nur abrufen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis für den Zeitraum bestand.
Die eAU befreit Patienten nicht davon, ihren jeweiligen Arbeitgeber unverzüglich nach Krankschreibung darüber in Kenntnis zu setzen. Der Wegfall der Vorlagepflicht der Krankmeldung gestaltet die Abläufe nur wesentlich einfacher.
Digitalisierung leben, Ausnahmen beachten.
Die eAU ist augenblicklich nur für gesetzlich versicherte Erwachsene möglich. Bei Krankheit eines Kindes (Kinderkrankengeld), Privatversicherten und Privatpraxen sowie Krankmeldungen aus dem Ausland, Beschäftigungsverboten, Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung sowie bei Minijobs ist die Papierbescheinigung nötig.