Umfassende Zugriffsrechte,
zentrale Bedeutung.
Die Digitalisierung zur Patientenversorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dies erfordert einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), der auch als elektronischer Arztausweis bezeichnet wird. Verglichen mit anderen Heilberufsausweisen bietet der personalisierte Chip im Scheckkartenformat umfassende Zugriffsrechte.
Der eHBA ist für Ärzte von zentraler Bedeutung, denn er bestätigt die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe in der digitalen Welt und verifiziert die Identität des Inhabers. Durch den eHBA wird also sichergestellt, dass der Kommunikations- und Ansprechpartner tatsächlich die autorisierte Person ist und den Arztberuf berechtigterweise ausübt.
Wichtige Infos zum eHBA:
Der elektronische Heilberufsausweis ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Sie als Arzt verschiedene digitale medizinische Anwendungen nützen dürfen. Das macht ihn zum Schlüssel für die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitssystems.
Durch die zwingende Verpflichtung der eHBA-Nutzung ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen und Berufsgruppen Zugriff auf die medizinischen Daten der Patienten haben, jedwedem Missbrauch wird so wirkungsvoll vorgebeugt.
Ob Notfalldaten-Management (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder weitere in Einführung befindliche Anwendungen – der eHBA ist für deren Nutzung zwingend vorgeschrieben.
Der eHBA verfügt über eine digitale Unterschriftsfunktion, die vom Gesetzgeber zur Pflicht für den Einsatz digitaler Anwendungen gemacht wurde. Sie dient der persönlichen Identifizierung bzw. Autorisierung.
Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der digitalen Anwendungen wird Ärztinnen und Ärzten, die im ambulanten wie im stationären Bereich versorgen, empfohlen, den elektronischen Arztausweis eHBA zeitnah zu beantragen.
Neben der Bundesdruckerei sind dies die Unternehmen medisign, SHC sowie T-Systems. Dabei handelt es sich um führende Anbieter in der digitalen Welt, die allesamt über eine hohe Reputation verfügen.
Zweite Generation, erste Klasse.
Wichtig für alle Medizinerinnen und Mediziner, die im Besitz des Vorgängermodells des elektronischen Heilberufsausweises sind (eHBA-G0): Damit alle Funktionen der neuen Telematikinfrastruktur umfassend genutzt werden können, wird der Umstieg auf den eHBA der 2. Generation empfohlen. Vier Anbieter (siehe oben) stehen hierfür zur Verfügung.
Wichtig: Sie können den eHBA-G0 der 1. Generation in der Regel bei Ihrem Anbieter gegen das neue Modell tauschen. Oder aber Sie wählen eines der drei anderen Unternehmen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte eines der genannten autorisierten Unternehmen.