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Gematik verlängert Frist – Keine Verlängerung für ältere Konnektoren

Die gematik hat die Nutzungsfrist für Heilberufsausweise (HBA) und Praxisausweise (SMC-B) mit RSA-Verschlüsselung um ein halbes Jahr verlängert. Beide Kartentypen können nun bis zum 30. Juni 2026 weiter eingesetzt werden. Grund für die Entscheidung sind anhaltende Produktions- und Lieferengpässe bei den Kartenherstellern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich seit Monaten für diese Übergangslösung eingesetzt.

Laut KBV wäre ohne eine Fristverschiebung ab Januar der Einsatz zentraler TI-Anwendungen wie eRezept, elektronische Krankschreibung oder eArztbrief für viele Praxen nicht mehr möglich gewesen. Die nun vereinbarte Lösung verhindert einen drohenden Versorgungsengpass zu Jahresbeginn.

Was gilt ab Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 sind ausschließlich Ausweise mit ECC-basierten Zertifikaten gültig. Kartenhersteller dürfen RSA-basierte HBA und SMC-B bis dahin weder sperren noch müssen sie vorher ersetzt werden. Ab 1. Januar 2026 dürfen jedoch nur noch ECC-fähige Karten produziert werden. Betroffene Gerätekarten für Kartenterminals (gSMC-KT) können noch bis 31. Dezember 2026 genutzt werden.

Keine Verlängerung für Konnektoren

Für sogenannte „RSA-only“-Konnektoren gibt es keine Fristverlängerung. Diese Geräte müssen zwingend bis zum 31. Dezember 2025 ausgetauscht oder durch ein TI-Gateway ersetzt werden. Andernfalls besteht ab dem 1. Januar kein Zugang mehr zur Telematikinfrastruktur. Derzeit sind noch rund 10.000 Konnektoren betroffen.

Hintergrund

Grund für den umfassenden Austausch ist der Wechsel vom bisherigen RSA- zum modernen ECC-Verschlüsselungsverfahren, das deutlich höhere Sicherheitsstandards bietet. Alle TI-Komponenten, die ausschließlich RSA nutzen, müssen daher ersetzt werden.

Quelle: KBV