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KBV-Vorstand: „Zeugt von fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität“

Die Vorstände der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner – haben die Forderung des Bundesrechnungshof nach einer ersatzlosen Streichung aller Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) scharf kritisiert.

Sie erklärten, es sei „gelinde gesagt übergriffig“, was sich der Bundesrechnungshof erlaube, und dies zeuge von einer „absolut fehlenden Kenntnis der Versorgungsrealität in den Praxen“. In der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung würden jährlich rund 600 Millionen Behandlungsfälle behandelt. Von diesen entfielen lediglich knapp 30 Millionen auf sogenannte TSVG-Konstellationen. Daher ließen sich Aussagen über die Wirkung der Regelungen derzeit noch nicht „belastbar ableiten“.

Die KBV-Vorstände betonten weiter, man spreche sich ausdrücklich dagegen aus, die Maßnahmen des TSVG vorschnell zurückzunehmen. Stattdessen sollten die bestehenden Steuerungsinstrumente gestärkt und weiterentwickelt werden. Zudem machten sie deutlich, der Ruf nach immer mehr und immer schnelleren Terminen – möglichst noch mit Termingarantie – sei „populistischer Unsinn“. Zunächst müsse stets eine Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit erfolgen, um zu entscheiden, wie schnell jemand einen Termin erhalte.

Darüber hinaus kritisierten sie, es sei zunehmend „unerträglich“, dass Politik und Krankenkassen selbstverständlich davon ausgingen, niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten könnten immer mehr Leistungen erbringen, ohne dafür zusätzliche Vergütung zu erhalten. Bereits heute würden im fachärztlichen Bereich über 40 Millionen Termine unentgeltlich erbracht. Insgesamt leisteten niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten 97 Prozent der Versorgung, während ihr Kostenanteil lediglich 16 Prozent betrage.

Die Politik wäre aus Sicht der KBV gut beraten, diese Entwicklung zu fördern. Würden die von ihr geschaffenen Anreize für zusätzliche Termine wieder zurückgenommen, werde eine sinnvolle Patientensteuerung unmöglich gemacht. Abschließend stellten die Vorstände klar, dass ohne die Praxen in der Gesundheitsversorgung „so gut wie nichts“ laufe.

Quelle: KBV Pressemeldung