Zum 1. Juli 2026 wird mit der neuen Versorgungspauschale (GOP 03100) ein Eingriff in die hausärztliche Vergütungslogik wirksam. Die Einigung zwischen Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband setzt eine gesetzliche Vorgabe aus der Amtszeit von Karl Lauterbach um – mit klaren Auswirkungen auf Abrechnung, Fallsteuerung und Praxisorganisation.
👉 Statt quartalsweiser Pauschalen erhalten Sie zukünftig für ausgewählte Patienten eine Halbjahrespauschale – bei gleichzeitig eingeschränkter Nachvergütung.
Was ist neu?
Die neue Versorgungspauschale (GOP 03100) ersetzt bei ausgewählten Patientengruppen:
- die Versichertenpauschale (GOP 03000)
- die Chronikerpauschale (GOP 03220)
- den Medikationsplan-Zuschlag (GOP 03222)
👉 Entscheidender Unterschied:
Die Pauschale gilt für ein halbes Jahr (2 Quartale) – unabhängig davon, ob der Patient einmal oder mehrfach erscheint.
Welche Patienten sind wirtschaftlich relevant?
Die neue Pauschale greift nur bei einer sehr engen Zielgruppe:
- genau eine chronische Erkrankung
- kein hoher Betreuungsbedarf
- genau ein verschreibungspflichtiges Medikament
- Alter: 18–74 Jahre
Typische Fälle:
- stabile Hypertonie
- einfache Hypothyreose
- isolierte Hyperlipidämie
- Gicht ohne Komplikationen
👉 Wichtig: Sobald eine zweite chronische Erkrankung vorliegt (z. B. Hypertonie + Diabetes), gilt weiterhin das klassische System mit Chronikerpauschale.
Pflicht zur Anwendung –
der zentrale betriebswirtschaftliche Effekt
Erfüllt ein Patient die Kriterien, muss die Versorgungspauschale abgerechnet werden.
➡️ Ein paralleles Abrechnen der bisherigen Pauschalen ist nicht zulässig.
Bisher:
- Abrechnung pro Quartal möglich
- mehrere Arztkontakte wirtschaftlich abbildbar
Neu:
- eine Pauschale für zwei Quartale
- erneuter Besuch innerhalb der 2 Quartale → keine neue Pauschale – auch keine Versicherten- oder Chronikerpauschale
👉 Konsequenz:
➡️ Mehr Kontakte = sinkender Fallwert
➡️ Weniger Kontakte = höhere Effizienz
Vergütung im Überblick
Versorgungspauschale (GOP 03100)
- 18–53 Jahre: 356 Punkte = 45,36 €
- 54–74 Jahre: 403 Punkte = 51,34 €
➡️ Vollständig nach regionalem EBM vergütet
Zuschläge bei höherem Aufwand
Ausnahme: doch intensiver Betreuungsbedarf
Wenn Patienten im Folgequartal erneut betreut werden müssen:
- Zuschlag (GOP 03110) möglich
- Begrenzung: max. 8 % der Fälle
- Deckt nur einen Teil des Mehraufwands
Vergütung:
- 18- bis 54-Jährige: 152 Punkte = 19,37 €
- 55- bis 75-Jährige: 173 Punkte = 22,04 €
Vorhaltepauschale: stabilisierender Faktor
Zusätzlich erhalten Praxen weiterhin die Vorhaltepauschale – nun ebenfalls halbjährlich angepasst:
Die Vorhaltepauschale bleibt erhalten und wird ergänzt:
- GOP 03043: 179 Punkte = 22,80 €
- + Zuschläge je nach Strukturkriterien (03044 / 03045)
- wird automatisch durch die KV zugesetzt.
👉 Wichtig: Sie wirkt als wirtschaftlicher Puffer, ersetzt aber keine verlorenen Einzelleistungen.
Wo wirtschaftliche Chancen liegen
Die Pauschale kann sich lohnen, wenn Sie aktiv steuern:
✔ Kontaktsteuerung
- geplante Halbjahresintervalle
- Vermeidung unnötiger Wiedervorstellungen
✔ Delegation
- VERAH / MFA stärker einbinden
- strukturierte Telefon- oder Videosprechstunden
✔ Medikationsstabilität sichern
- Therapie möglichst konstant halten
- Vermeidung von Therapieänderungen (→ Ausschlusskriterium!)
Abrechnung: Typische Fehlerquellen
⚠️ Häufige Risiken
- falsche Patientenselektion
- zweite chronische Erkrankung übersehen
- mehrere Medikamente → Ausschluss
- parallele Abrechnung alter Pauschalen
👉 Wichtig: Die Versorgungspauschale ist verpflichtend, wenn die Kriterien erfüllt sind.
Organisatorische Überlegungen
- Recall-System auf 6 Monate umstellen
- Patienten aktiv informieren („nicht jedes Quartal nötig“)
- interne Kennzeichnung im PVS (z. B. „VSP-Patient“)
Strategische Einordnung
Die neue Regelung verfolgt ein klares Ziel:
👉 Entkopplung von Kontakt und Vergütung
Das bedeutet für Praxen:
- weniger „Kontakt-getriebene Erlöse“
- mehr Fokus auf strukturierte Versorgung
Fazit: Was Sie jetzt konkret tun können
Kurzfristig
- Patientengruppen identifizieren
- Abrechnung prüfen
- Team informieren
Mittelfristig
- Terminlogik anpassen
- Prozesse zur Kontaktsteuerung etablieren
- Software optimal nutzen
Strategisch
- Pauschalen aktiv managen – nicht passiv hinnehmen
👉 Unterm Strich: Die neue Pauschale wird von den Verbänden nicht grundsätzlich abgelehnt, aber die konkrete Ausgestaltung stößt auf breite Kritik – vor allem wegen Praxisferne, Bürokratie und begrenztem Nutzen für viele Praxen.
Bei Fragen melden Sie sich bitte gerne bei unserem Honorar+Plus Team!
Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand 05/2026