Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Neue Versorgungspauschale für Chroniker: Was sie für Ihre Praxis wirtschaftlich bedeutet

Zum 1. Juli 2026 wird mit der neuen Versorgungspauschale (GOP 03100) ein Eingriff in die hausärztliche Vergütungslogik wirksam. Die Einigung zwischen Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband setzt eine gesetzliche Vorgabe aus der Amtszeit von Karl Lauterbach um – mit klaren Auswirkungen auf Abrechnung, Fallsteuerung und Praxisorganisation.

👉 Statt quartalsweiser Pauschalen erhalten Sie zukünftig für ausgewählte Patienten eine Halbjahrespauschale – bei gleichzeitig eingeschränkter Nachvergütung.


Was ist neu?

Die neue Versorgungspauschale (GOP 03100) ersetzt bei ausgewählten Patientengruppen:

  • die Versichertenpauschale (GOP 03000)
  • die Chronikerpauschale (GOP 03220)
  • den Medikationsplan-Zuschlag (GOP 03222)

👉 Entscheidender Unterschied:
Die Pauschale gilt für ein halbes Jahr (2 Quartale) – unabhängig davon, ob der Patient einmal oder mehrfach erscheint.


Welche Patienten sind wirtschaftlich relevant?

Die neue Pauschale greift nur bei einer sehr engen Zielgruppe:

  • genau eine chronische Erkrankung
  • kein hoher Betreuungsbedarf
  • genau ein verschreibungspflichtiges Medikament
  • Alter: 18–74 Jahre

Typische Fälle:

  • stabile Hypertonie
  • einfache Hypothyreose
  • isolierte Hyperlipidämie
  • Gicht ohne Komplikationen

👉 Wichtig: Sobald eine zweite chronische Erkrankung vorliegt (z. B. Hypertonie + Diabetes), gilt weiterhin das klassische System mit Chronikerpauschale.


Pflicht zur Anwendung
der zentrale betriebswirtschaftliche Effekt

Erfüllt ein Patient die Kriterien, muss die Versorgungspauschale abgerechnet werden.
➡️ Ein paralleles Abrechnen der bisherigen Pauschalen ist nicht zulässig.

Bisher:

  • Abrechnung pro Quartal möglich
  • mehrere Arztkontakte wirtschaftlich abbildbar

Neu:

  • eine Pauschale für zwei Quartale
  • erneuter Besuch innerhalb der 2 Quartale → keine neue Pauschale – auch keine Versicherten- oder Chronikerpauschale

👉 Konsequenz:

➡️ Mehr Kontakte = sinkender Fallwert
➡️ Weniger Kontakte = höhere Effizienz


Vergütung im Überblick

Versorgungspauschale (GOP 03100)

  • 18–53 Jahre: 356 Punkte = 45,36 €
  • 54–74 Jahre: 403 Punkte = 51,34 €

➡️ Vollständig nach regionalem EBM vergütet


Zuschläge bei höherem Aufwand

Ausnahme: doch intensiver Betreuungsbedarf

Wenn Patienten im Folgequartal erneut betreut werden müssen:

  • Zuschlag (GOP 03110) möglich
  • Begrenzung: max. 8 % der Fälle
  • Deckt nur einen Teil des Mehraufwands

Vergütung:

  • 18- bis 54-Jährige: 152 Punkte = 19,37 €
  • 55- bis 75-Jährige: 173 Punkte = 22,04 €

Vorhaltepauschale: stabilisierender Faktor

Zusätzlich erhalten Praxen weiterhin die Vorhaltepauschale – nun ebenfalls halbjährlich angepasst:

Die Vorhaltepauschale bleibt erhalten und wird ergänzt:

  • GOP 03043: 179 Punkte = 22,80 €
  • + Zuschläge je nach Strukturkriterien (03044 / 03045)
  • wird automatisch durch die KV zugesetzt.

👉 Wichtig: Sie wirkt als wirtschaftlicher Puffer, ersetzt aber keine verlorenen Einzelleistungen.


Wo wirtschaftliche Chancen liegen

Die Pauschale kann sich lohnen, wenn Sie aktiv steuern:

✔ Kontaktsteuerung

  • geplante Halbjahresintervalle
  • Vermeidung unnötiger Wiedervorstellungen

✔ Delegation

  • VERAH / MFA stärker einbinden
  • strukturierte Telefon- oder Videosprechstunden

✔ Medikationsstabilität sichern

  • Therapie möglichst konstant halten
  • Vermeidung von Therapieänderungen (→ Ausschlusskriterium!)

Abrechnung: Typische Fehlerquellen

⚠️ Häufige Risiken

  • falsche Patientenselektion
  • zweite chronische Erkrankung übersehen
  • mehrere Medikamente → Ausschluss
  • parallele Abrechnung alter Pauschalen

👉 Wichtig: Die Versorgungspauschale ist verpflichtend, wenn die Kriterien erfüllt sind.


Organisatorische Überlegungen

  • Recall-System auf 6 Monate umstellen
  • Patienten aktiv informieren („nicht jedes Quartal nötig“)
  • interne Kennzeichnung im PVS (z. B. „VSP-Patient“)

Strategische Einordnung

Die neue Regelung verfolgt ein klares Ziel:

👉 Entkopplung von Kontakt und Vergütung

Das bedeutet für Praxen:

  • weniger „Kontakt-getriebene Erlöse“
  • mehr Fokus auf strukturierte Versorgung

Fazit: Was Sie jetzt konkret tun können

Kurzfristig

  • Patientengruppen identifizieren
  • Abrechnung prüfen
  • Team informieren

Mittelfristig

  • Terminlogik anpassen
  • Prozesse zur Kontaktsteuerung etablieren
  • Software optimal nutzen

Strategisch

  • Pauschalen aktiv managen – nicht passiv hinnehmen

👉 Unterm Strich: Die neue Pauschale wird von den Verbänden nicht grundsätzlich abgelehnt, aber die konkrete Ausgestaltung stößt auf breite Kritik – vor allem wegen Praxisferne, Bürokratie und begrenztem Nutzen für viele Praxen.

Bei Fragen melden Sie sich bitte gerne bei unserem Honorar+Plus Team!


Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand 05/2026