Wie Sie sicherlich wissen, kann die elektronische Patientenakte (ePA) seit dem 29. April 2025 bundesweit genutzt werden. Ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Patientenversorgung!
Doch aufgepasst: Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA verpflichtend – für alle Arztpraxen. Nutzen Sie deshalb schon jetzt die Gelegenheit, die ePA bei Ihren Patienten zu befüllen – es lohnt sich!
Vergütung im Überblick:
- Erstbefüllung (Ziffer 01648):
11,03 EUR – einmalig pro Versicherten
Diese Pauschale erhält nur die erste Praxis, die die ePA befüllt! Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und ist derzeit bis 31.12.2025 befristet. - Zusatzpauschale (Ziffer 01647):
1,86 EUR – einmal pro Behandlungsfall, für jede weitere ePA-Nutzung. Die Vergütung erfolgt ebenfalls extrabudgetär. - Bearbeitung ohne persönlichen Kontakt (Ziffer 01431):
0,37 EUR, max. 4x pro Arztfall, für administrative ePA-Tätigkeiten außerhalb des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Chance und seien Sie die erste Praxis, die die ePA befüllt! Nur so sichern Sie sich die volle Pauschale nach Ziffer 01648 – später ist diese Ziffer nicht mehr anwendbar.
Bitte beachten Sie auch die Videotutorials zur Befüllung der elektronischen Patientenakte mit medatixx oder x.isynet.
Bei Fragen zur Abrechnung oder Umsetzung sprechen Sie uns jederzeit an – wir unterstützen Sie gerne!
Stand: 05.06.2025